Nach einer durch die FN (Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht) eingeführten Impfpflicht wurde die Stute "Taube" im Jahr 2001 geimpft, weil sie an einem Turnier teilnehmen sollte. Der Impfstoff von Fort Dodge sollte gegen Influenza wirksam sein. Auch der wissenschaftlich nachprüfbare Nachweis für das Vorhandensein dieses Virus konnte bis heute nicht erbracht werden. Wir können Tier- und insbesondere Pferdehaltern nur immer wieder raten, von ihrem zuständigen Veterinäramt einen solchen Nachweis zu fordern oder sich von dem impfenden Tierarzt die Impfbescheinigung
unterschreiben zu lassen, die sie auf der Seite "Impfungen" finden. Gerade Tierärzten ist bekannt, dass Pferde über ihre Milch entgiften. Durch eine Impfung mit aluminiumhaltigen Impfstoffen, die darüber hinaus noch 80 - 100 andere giftige Komponenten enthalten, gefährden sie vorsätzlich (mit Wissen und Wollen im Sinne von § 15 StGB) das Leben der Fohlen, die geimpfte Zuchtstuten zur Welt bringen. So geschah es leider auch bei der Stute "Taube".
Nach der für die Turnierteilnahme durchgeführten Zwangsimpfung ohne Virennachweis konnten bei der Stute ein fortschreitender Verfall und eine schleichend nachlassende Fruchtbarkeit beobachtet und dokumentiert werden:
Das erste Fohlen der Stute kam innerhalb des ersten halben Jahres nach der Impfung noch gesund zur Welt.
Das zweite Fohlen, das immerhin lebend geboren wurde, zeigte Lähmungserscheinungen und Fehlfarben. Die Lähmungserscheinungen verschwanden nach drei Jahren - allerdings nur durch biologische Haltung und Fütterung und vor allem durch die Unterlassung jeglicher Impfungen.
Das dritte Fohlen
starb - wie bereits erwähnt - nach drei Tagen an der stark aluminiumhaltigen Milch der Mutterstute.
Das vierte Fohlen
wurde vollentwickelt aber tot geboren.
Das fünfte Fohlen
verlor die Stute vorzeitig durch Fehlgeburt. Es war bereits vollständig behaart.
Das sechste Fohlen
verlor die Stute wiederum vorzeitig - und zwar am 07.03.2012 - durch Fehlgeburt. Es war - wie auf dem Foto zu sehen ist - noch nicht behaart, starb also noch eher und wurde vom Organismus abgestoßen.
Wie kann man angesichts der vorstehend geschilderten, dramatischen Entwicklung eines Organismus noch Impfungen in eine "Stallordnung" aufnehmen oder sie gar für eine Turnierteilnahme anordnen und damit auch den Tod des ungeborenen bzw. geborenen Lebens in Kauf nehmen?
Den Bericht
finden Sie auch auf der Internetseite des Vereins "Bündnis für gesunde Tiere e.V.".